Gemeinsam lernen mit
  Kopf + Hand + Herz

Grundschule Basbeck

Die Unterrrichtszeiten

Betreuung 07:00 - 07:45 Uhr


Pause       07:45 - 08:00 Uhr


1. Stunde  08:00 - 08:45 Uhr

2. Stunde  08:45 - 09:30 Uhr


Pause       09:30 - 09:55 Uhr


3. Stunde  09:55 - 10:40 Uhr

4. Stunde  10:40 - 11:25 Uhr


Pause       11:25 - 11:50 Uhr


5. Stunde  11:50 - 12:35 Uhr


Nur Montag
6. Stunde  12:35 - 13.20 Uhr

Suche

Elterninformation A-Z

A

B
Betreuung

Informationen finden Sie unter der Rubrik "Schulorganisation".

Bildungs- und Teilhabepaket
Antrag Kostenübernahme Mittagessen
Antrag Schulfahrten und Ausflug

Bücher- und Materiallisten Schuljahr 2022/2023
2. Schuljahrgang
3. Schuljahrgang
4. Schuljahrgang

C

D

E
Einschulung
Informationen zur Einschulung befinden sich unter der Rubrik "Aktuelles".

F
Ferienübersicht 2017 bis 2024

Flexibilisierung des Einschulungsstichtages
Sollte der Schulanfänger in der Zeit vom 1. Juli bis zum 30. September 6 Jahre alt werden, kann die Einschulung durch die Eltern um ein Jahr verschoben werden. 
In diesem Fall muss bis zum 1. Mai des eigentlichen Einschulungsjahres eine schriftliche Erklärung bei der Schule eingehen.
Gerne kann hierfür folgender Vordruck verwendet werden: Vordruck Flex-Regelung

Fundsachen
Die Fundsachen werden beim Hausmeister in einer Fundkiste aufbewahrt. Die Kiste wird jeweils zu den Halbjahres- und Ganzjahreszeugnissen geleert und nicht abgeholte Kleidungsstücke kommen in die Altkleidersammlung.

 

G
Ganztagsschule
Informationen zur Ganztagschule befinden sich auf der Startseite.

 

H
Homepage/Einverständniserklärung
Ständig wird die Homepage aktualisiert. Hierbei werden Fotos veröffentlicht, auf denen mindestens 4 - 5 Kinder abgebildet sind. Von einer Namensnennung wird abgesehen.
Aus organisatorischen Gründen haben wir ein vereinfachtes Einverständnisverfahren. Das heißt, sollten Sie innerhalb einer Woche nach der Anmeldung Ihres Kindes an unserer Schule keinen schriftlichen Widerspruch zur Veröffentlichung von Fotos Ihres Kindes einlegen, gehen wir davon aus, dass Sie mit einer Veröffentlichung einverstanden sind. Natürlich haben Sie jederzeit die Möglichkeit, uns diese Erlaubnis zu entziehen.
                                  

I

J

K

Kopfläuse
Sollten in der Klasse Ihres Kindes sind Kopfläuse aufgetreten sein, sind alle Eltern zur Mitwirkung verpflichtet, um die weitere Verbreitung zu verhindern.
Eine Ansteckung wird nicht sofort erkannt, es krabbelt nur eine winzige Laus bei einem engen Kopf- an Kopfkontakt über, es vergehen einige Wochen/Monate bis der Befall bemerkt wird.

Damit Sie einen Kopflausbefall bei Ihrem Kind schnellstmöglich entdecken, bitten wir Sie, die  Haare Ihrer Kinder mit dem nassen Auskämmen zu untersuchen:
• Tragen Sie hierzu eine handelsübliche Haarpflegespülung auf. Sie erleichtert das Auskämmen und hindert die Kopfläuse am Weglaufen, sie „kleben“ in der Masse.
• Kämmen Sie jetzt mit einem Läuse - Nissenkamm aus Plastik sorgfältig Strähne für Strähne von der Kopfhaut bis in die Haarspitzen die Pflegespülung / Haarkur aus.
• Streichen Sie den Kamm nach jedem Durchkämmen auf einem weißen Papiertuch aus und schauen Sie in der ausgekämmten Masse nach Larven (so groß wie ein Sandkorn) oder Läusen (so groß wie ein Sesamkorn) evtl. mit einer Lupe.

Bei Kopflausbefall:
Sollten Sie Kopfläuse oder Larven finden, holen Sie bitte ein vom Umweltbundesamt und Bundesinstitut  für Risikobewertung (BfR) geprüftes und zugelassenes Mittel zur Kopflausbekämpfung. Wenden Sie die Mittel nach Gebrauchsanweisung an und führen nach der Behandlung nochmals ein nasses Auskämmen durch. Das behandelte Kind kann am übernächsten Tag die Schule wieder besuchen. Eine Ansteckungsmöglichkeit besteht dann zunächst nicht mehr.

Keines der Mittel tötet zuverlässig alle geschlossenen Eier ab, deshalb ist eine zweite Behandlung nach genau neun Tagen unbedingt durchzuführen. Ebenso wird am 5., 9., 13. und 17. Tag ein weiteres Auskämmen mit Pflegespülung und in den nächsten 4 Wochen einmal wöchentliches nasses Auskämmen, auch aller Familienmitglieder, zur Kontrolle notwendig.

Krankmeldungen

Bitte rufen Sie uns bis 7.15 Uhr morgens an, wenn Ihr Kind krank sein sollte; wir machen uns sonst Sorgen, dass ihm auf dem Schulweg etwas passiert sein könnte. Des Weiteren bitten wir um eine schriftliche Entschuldigung am ersten Schultag nach der Erkrankung. Ab dem dritten Fehltag benötigen wir eine ärztliche Bescheinigung.

L
Lernmittelausleihe
Die Unterlagen zur Lernmittelausleihe erhalten Sie hier.
Anmeldung
Elterninformartion

 

M

N

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P

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S

Schulweg
Schulbus
Bitte gehen Sie gemeinsam mit Ihrem Kind den Weg zur entsprechenden Bushaltestelle, damit es weiß wo es ein- und aussteigen muss.

Die wichtigsten Regeln zum sicheren Bus fahren:
Erst wenn der Bus abgefahren ist, kann man genau sehen, ob die Fahrbahn frei ist.
Deshalb: Niemals vor oder hinter dem haltenden Bus über die Straße laufen.

Kinder, die auf dem Weg zur Haltestelle hetzen müssen, achten nicht genug auf den Straßenverkehr.
Deshalb: Rechtzeitig von zu Hause losgehen.

Ein Kind kann bei bestimmten Aktivitäten leicht auf die Fahrbahn geraten.
Deshalb: Nicht toben, laufen, fangen oder spielen an der Haltestelle.

In einer Haltebucht schwenkt die vordere rechte Ecke des Busses seitlich aus.
Deshalb: Mindestens 1 Meter Abstand zum heranfahrenden Fahrzeug halten.

Beim Drängeln besteht die Gefahr, dass die Kinder stolpern und stürzen.
Deshalb: Beim Ein- und Aussteigen nicht drängeln.

Mit Ranzen auf dem Rücken sitzt man schlecht und unsicher. Taschen gehören nicht in den Gang – Stolpergefahr! – und nicht auf die Sitzplätze, denn andere möchten auch sitzen.
Deshalb: Im Fahrzeug Ranzen und Taschen vor sich auf den Boden stellen oder auf den Schoß nehmen.

Wer im Fahrzeug umherläuft oder steht, ohne sich festzuhalten, ist bei einer Gefahrbremsung besonders verletzungsgefährdet.
Deshalb: Gut festhalten, wenn man während der Fahrt stehen muss und nicht herumlaufen.

Schäden durch Vandalismus sind teuer und wirken sich auf den Fahrpreis aus.
Deshalb: Zerstörung und Verschmutzung dem Fahrer melden.

Bei einem Fehlverhalten kann und soll der Busfahrer den Kindern die Benutzung des Busses untersagen. Die Kinder müssen dann zu Fuß zur Schule kommen.
Deshalb: Bitte wirken Sie auf Ihr Kind ein, damit es sich an die Regeln hält und ordentlich benimmt.

Verlust/Beschädigung des Fahrausweises und Ausstellung von Ersatzfahrkarten
Da es vermehrt vorgekommen ist, dass Kinder mehrmals ihren Fahrausweis verloren haben und die Bearbeitung einer Neubestellung eines Fahrausweises für die Verwaltung sehr zeitintensiv ist, möchte ich Sie darauf hinweisen, dass die Schule bei einem dritten Verlust des Fahrausweises keinen neuen Fahrausweis für Ihr Kind mehr beantragen wird. In diesem Fall müssen die Fahrkarten beim Busfahrer erworben werden.
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                               Die Ersatzbestellung des Fahrausweises erfolgt ausschließlich über die Grundschule. Für den Übergang erhält Ihr Kind einen Übergangsfahrausweis von der Schule. Für die verloren gegangene Fahrkarte werden 10,- €, für die beschädigte Fahrkarte 5,- € Bearbeitungsgebühr von der KVG Stade erhoben.
Deshalb: Bitte achten Sie darauf, dass ihr Kind den Fahrausweis ordentlich aufbewahrt und überprüfen Sie dieses  auch regelmäßig.

August 2017: Busfahrplan Linie 49

Fußgänger
Bitte denken Sie daran, dass Ihr Kind in heller Kleidung mit reflektierenden Elementen am besten zu sehen ist. Bitte lassen Sie Ihre Kinder über die Straßen Feldweg, Danziger Straße und Sethlerhemmer Straße bis zur Ampel gehen. Hier wird ihnen durch die Schulweghelferin Frau Schulz beim Überqueren der B 73 geholfen. Auch wenn der Weg etwas länger ist, so ist er doch sicherer.


Kinder, die mit dem Rad zur Schule fahren
Wir haben festgelegt, dass die Schülerinnen und Schüler des 1. Schuljahrgangs nicht ohne einen Erziehungsberechtigten mit dem Fahrrad zur Schule kommen dürfen. Diese Kinder sind noch nicht so verkehrssicher, dass sie in jeder Lage den Verkehr übersehen können. Der Gemeindeunfallversicherungsverband (GUV) hat festgelegt, dass nur Radfahrer abgesichert sind, die zwischen 1 und 2 Kilometern von der Schule entfernt wohnen. Ferner muss das Fahrrad verkehrssicher sein und die Schülerinnen und Schüler müssen einen Schutzhelm tragen. Wir werden verstärkt darauf achten und bei Verstößen eine Verwarnung aussprechen. In besonderen Fällen behalten wir uns vor, die Fahrräder einzuziehen und von den Erziehungsberechtigten abholen zu lassen. Der Kauf eines Schutzhelms wird von der Verkehrswacht bezuschusst. Sprechen Sie die Klassenlehrkraft an.

Bringen und Abholen der Kinder mit dem PKW
Durch die An- und Abfahrt der Eltern in der Ackerstraße sind die Kinder im Straßenverkehr gefährdet. Um Ärger zu vermeiden, parken Sie bitte nicht vor Geschäften, die Parkplätze für Ihre Kunden bereithalten. Bitte lassen Sie Ihr Kind ausschließlich in der Kiss + Ride – Zone (auch nicht auf dem Lehrerparkplatz) ein- und aussteigen.

Antrag Fahrtkostenerstattung PKW

 

T

Terminplan (Rubrik "Aktuelles")

 

U-Z

Unterrichtsausfall bei besonderen Witterungsbedingungen
Extreme Witterungsverhältnisse (z.B. Eisregen) können zur Folge haben, dass Schülerinnen und Schüler die Schule nicht erreichen oder verlassen können, weil die Busse nicht mehr fahren oder weil die Zurücklegung des Schulweges eine unzumutbare Gefährdung darstellen könnte.
Die Entscheidung über einen Unterrichtsausfall trifft der Landkreis Cuxhaven. Ich bitte Sie, bei absehbaren extremen Witterungsverhältnissen sich morgens über den Hörfunk zu informieren, ob ggf. der Unterricht ausfällt.
Erziehungsberechtigte, die eine unzumutbare Gefährdung auf dem Schulweg durch extreme Witterungsverhältnisse befürchten, können ihre Kinder auch dann für einen Tag zu Hause behalten, wenn kein Unterrichtsausfall angeordnet ist.