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  Kopf + Hand + Herz

Grundschule Basbeck

Die Unterrrichtszeiten

Betreuung 07:00 - 07:45 Uhr


Pause       07:45 - 08:00 Uhr


1. Stunde  08:00 - 08:45 Uhr

2. Stunde  08:45 - 09:30 Uhr


Pause       09:30 - 09:55 Uhr


3. Stunde  09:55 - 10:40 Uhr

4. Stunde  10:40 - 11:25 Uhr


Pause       11:25 - 11:50 Uhr


5. Stunde  11:50 - 12:35 Uhr


Nur Montag
6. Stunde  12:35 - 13.20 Uhr

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Ganztagsschule

Mitarbeiter im Ganztagsbereich im Schuljahr 2020/2021, 1. Schulhalbjahr

Ganztagskoordinatorin:

Melanie Diehr

 

Mensabetreuung:

Andrea Draack


Hausaufgabenbetreuung und Außerunterrichtliche Angebote:

Externe und pädagogische Mitarbeiter:

Stefan Meybohm und Claas Kretschmer

Dörte Denke

Andrea Gissel

Ute Lemal

Yvonne Edens

Melanie Diehr

Christa Wegner

Lutz Pickartz

 

Aus dem Lehrerkollegium:

Frau Reents, Frau Schröder, Frau Rusch, Frau Dankers, Frau Bondzey, Frau Wagner und Frau Felzel

 

Informationen zur Offenen Ganztagsschule


Was bedeutet  „Offene Ganztagsschule“?

Die Offene Ganztagsschule ist ein freiwilliges Angebot. Dieses verlässliche Angebot schließt sich an den Unterricht an und bietet zusätzlich zum regulären Unterricht an drei Unterrichtstagen (Dienstag, Mittwoch und Donnerstag) ein Mittagessen, eine Betreuung, Hausaufgabenbetreuung und weitere Angebote bis 15 Uhr an. Die Organisation und Ausgestaltung der Offenen Ganztagsschule erfolgt auf derGrundlage der jeweils gültigen Erlasse des Kultusministeriums Niedersachsen.


Anmeldung

Mit der Anmeldung zur Offenen Ganztagsschule, gehen die Eltern einen Vertrag mit der Schule ein. Die Anmeldung ist verbindlich für ein Schulhalbjahr.  Die Schule kann das Vertragsverhältnis mit einer Frist von vier Wochen schriftlich kündigen. Eine Kündigung durch die Schule ist nur aus wichtigen Gründen zulässig. Diese können z. B. folgende sein:
•    Anfallende Kosten werden über zwei Monate trotz Fälligkeit nicht bezahlt.
•    Das Kind fehlt unentschuldigt über einen längeren Zeitraum.
•    Eine Zusammenarbeit des Kindes und/oder der Eltern mit dem Personal scheint nicht mehr möglich zu sein.
•    Das Verhalten des Kindes  erweist sich für die Gruppe als nicht integrierbar.

Flexible Ganztagsplätze

Jede Schülerin und jeder Schüler unserer Schule erhält die Möglichkeit drei Mal pro Halbjahr in Ausnahmefällen kurzfristig an der Ganztagsschule teilnehmen zu können. Hierfür werden je Jahrgangsstufe drei Plätze pro Woche eingerichtet. Die Anmeldung kann bis 8.oo Uhr persönlich oder telefonisch (Nutzung des Anrufbeantworters) nur in der Verwaltung erfolgen. Eine Anmeldung über die Lehrkräfte oder sonstiges Schulpersonal ist nicht möglich. Soll ein Mittagessen bereitgestellt werden, muss das Mittagessensgeld (2,50 €) am selben Tag in der Verwaltung abgegeben werden.

Außerunterrichtliche Angebote

1. und 2. Schuljahrgang: Die Eltern melden ihr Kind verbindlich für das komplette Nachmittagsangebot (Mittagessen, Hausaufgabenbetreuung, Angebote in der Gruppe) an.
3. und 4. Schuljahrgang: Die Eltern melden ihr Kind verbindlich für das komplette Nachmittagsangebot (Mittagessen, Hausaufgabenbetreuung, Wahl - Angebot) an.

Die AGs können von den Kindern entsprechend ihrer Vorlieben frei gewählt werden. Der Wechsel des Angebotes innerhalb eines Schulhalbjahres ist grundsätzlich nicht möglich. Es werden AGs aus dem musisch/kulturellen Bereich, sportlich/sozialen Bereich und anderen Bereichen (z.B. Basteln, Tanzen usw.) angeboten. Die Ausgestaltung der Angebote wird von den Kooperationspartnern (u.a. Musikschule an der Oste, Sportvereine, etc.) gestaltet. Die Nachmittagsangebote werden zunächst für ein Schulhalbjahr zusammengestellt. Bitte geben Sie Ihrem Kind für das Sport- und Tanz Angebot Sportzeug mit.

Die Teilnahme an der Koch AG ist nur für zwei Schulhalbjahre möglich.


Anwesenheitspflicht

An der Offenen Ganztagsschule besteht eine Anwesenheitspflicht. Bei Erkrankung ist ihr Kind telefonisch in der Schule abzumelden. Bitte teilen Sie bei der Krankmeldung mit, ob ihr Kind an diesem Tag im Ganztag ist.

Freistellung vom Besuch
Damit es nicht zu Missverständnissen kommt und Kinder zu Hause nicht vor verschlossener Tür stehen gibt es folgende Regelung:
Sollte ein Kind einmal nicht an der Ganztagsschule teilnehmen können, und Sie möchten, dass es eigenständig nach Hause kommen soll, muss es bereits nach Schulschluss (12.40 Uhr) freigestellt werden. Es wird dann in gewohnter Weise nach Hause kommen. Ein Antrag auf Freistellung muss von Ihnen morgens telefonisch oder schriftlich (Nachrichtenheft) erfolgen, ansonsten verbleibt es in der Schule wie gewohnt.
Sollte das Kind von der Schule von Ihnen abgeholt werden können, kann es zu jederzeit (z.B. 13.30 Uhr) aus dem Ganztagsbetrieb entlassen werden.

Sollte Ihr Kind dennoch unentschuldigt die Schule verlassen und es ist für uns nicht  möglich jemanden telefonisch (z.B. neue Telefonnummer nicht mitgeteilt, kein Anschluss usw.) zu erreichen, werden wir die Polizei über das Verschwinden informieren.


Strukturierung des Nachmittages

12.45 Uhr bis 13.30 Uhr    Mittagessen und freies Spiel
13.30 Uhr bis 14.00 Uhr    Hausaufgabenbetreuung
14.00 Uhr bis 15.00 Uhr    Angebote in der Gruppe
15.00 Uhr bis 16.30 Uhr    Kostenpflichtige Betreuung bei Bedarf


Hausaufgabenbetreuung

Ein wichtiger Aspekt der Förderung der Kinder in der Offenen Ganztagsschule ist die Aufsicht und Unterstützung bei den Hausaufgaben. Dafür sind 30 Minuten vorgesehen. Im Anschluss beginnen die Angebote. Dies entlastet jedoch die Eltern nicht davon, Vollständigkeit und Richtigkeit der Hausaufgaben ihrer Kinder zu überprüfen.


Kosten

Die Offene Ganztagsschule ist kostenlos. Lediglich für das Mittagessen (pro Mahlzeit 2,50 €) werden Kosten erhoben. Nach Auswertung der Anmeldungen erhalten Sie von der Schule eine Abrechnung mit den von Ihnen zu zahlenden Beträgen. Diese Beträge müssen bis zum 30. des Vormonats überwiesen werden. Eine Barzahlung ist leider nicht möglich.


Mittagessen

Kinder, die zur Offenen Ganztagsschule angemeldet sind, sollen an einem Mittagessen teilnehmen. Die Kosten hierfür betragen ca. 2,50 € (Mittagessen, Dessert und Getränk) am Tag. Das Mittagessen wird am Dienstag, Mittwoch und Donnerstag angeboten. Es ist auch möglich, dem Kind etwas zu essen mitzugeben, das es dann mit der Gruppe in der Mensa verzehrt. Bei Erkrankung des Kindes, kann das Essen in der Zeit von 12.30 Uhr bis 13.15 Uhr in der Schule abgeholt werden. Bringen Sie hierfür bitte geeignete Behältnisse mit.


Ermäßigung

Wer Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch bezieht,
- Zweites Buch - Grundsicherung für Arbeit Suchende,
- Sozialgesetzbuch Achtes Buch - Schülerinnen und Schüler, denen Hilfe zur Erziehung mit Unterbringung
   außerhalb des Elternhauses gewährt wird (im Wesentlichen Heim- und Pflegekinder),
- Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch – Sozialhilfe,
- Bundeskindergeldgesetz § 6 a - Kinderzuschlag,
- Wohngeldgesetz (WoGG),
- Asylbewerberleistungsgesetz,
hat die Möglichkeit einen Zuschuss pro Mahlzeit zu erhalten. Um diese Leistung in Anspruch nehmen zu können, muss ein Antrag beim entsprechenden Leistungsträger gestellt werden. Diese Inanspruchnahme muss der Schule durch Vorlage der Kostenübernahmeerklärung des Leistungsträgers nachgewiesen werden.


Erstattung/Verrechnung des Elternbeitrages bei einer Nichtteilnahme am Mittagessen im Ganztagsbereich (Regelung des Schulelternrates, Januar 2015)

Eine Rückerstattung oder Verrechnung des Essengeldes ist nur dann möglich, wenn Ihr Kind mindestens für eine Woche am Mittagessen nicht teilnehmen kann und dies mit einer Frist von einer Woche im Voraus schriftlich in der Verwaltung angekündigt worden ist. Sollte die Abmeldung in dieser Frist nicht erfolgen, muss das Essensgeld bezahlt werden.


Ferienregelung

Während der allgemeinen Schulferien und an den frei beweglichen Ferientagen findet kein Angebot der Offenen Ganztagsschule statt.


Regeln

In der Offenen Ganztagsschule gelten grundsätzlich die aufgestellten Pausen- und Schulhofregeln. Die Kinder müssen sich überdies an die Anweisungen der Betreuer/Betreuerinnen halten und die in den Arbeitsgemeinschaften von den Leitern aufgestellten Regeln achten. Bei größeren Schwierigkeiten kann es dazu kommen, dass ein Kind aus einer Arbeitsgemeinschaft ausgeschlossen werden muss.


Schülerbeförderung mit dem Schulbus (Entfernung von der Schule mind. 2 km)

Kinder, die nicht an der Offenen Ganztagsschule teilnehmen, fahren nach Unterrichtsschluss mit dem Bus zu den entsprechenden Haltestellen. Kinder, die an der offenen Ganztagsschule teilnehmen und um 15 Uhr Schluss haben, werden ebenfalls mit dem Schulbus zu den Haltestellen gefahren. Die Kosten hierfür werden von dem Träger der Schülerbeförderung (Landkreis Cuxhaven) übernommen.


Spätbetreuung im Anschluss an den Besuch der Ganztagsschule (15.00 Uhr bis 16.30 Uhr)

Die Spätbetreuung kann nur nach vorheriger schriftlicher Anmeldung bei der Schule und bei einer Mindestteilnahme von 6 Kindern angeboten werden. Die Teilnahme kann für einzelne Tage und für einen individuellen Zeitrahmen (z.B. 15.00 Uhr bis 15.45 Uhr) erfolgen, was sich aber nicht mindernd auf die monatliche Pauschale (24,- €) auswirkt. Die Abrechnung der Kosten erfolgt durch den Schulträger.


Versicherungsschutz

Bei Unfällen auf dem direkten Weg zur oder von der Schule, während des Aufenthaltes und während aller Veranstaltungen im Rahmen der Ganztagsschule, sind die Kinder unfallversichert.
Bitte teilen Sie uns alle Unfälle, die auf dem Weg zur oder von der Schule, auch ohne einen Arztbesuch, unverzüglich mit.

 


 

Häufig gestellte Fragen zur Ganztagsschule

Wann und wie melde ich mein Kind an?

Alle Schülerinnen und Schüler unserer Schule, sowie die Schulanfänger des betreffenden Schuljahres, werden rechtzeitig von der Schule angeschrieben und informiert.


Was ist mit einer “verbindlichen Anmeldung” gemeint?

Mit der verbindlichen Anmeldung ist gemeint, dass es sich bei der Anmeldung zu den Offenen Ganztagsschulen, genauso um eine Anmeldung handelt, als wenn Sie Ihr Kind an einer Schule anmelden. Der Unterschied ist lediglich, dass Sie (mit Ihrem Kind) die Nachmittage und die Angebote frei wählen können. Dieses ist dann aber verbindlich für ein Schulhalbjahr.


Wenn sich meine familiäre/persönliche Situation verändert, kann ich mein Kind während des Schulhalbjahres anmelden, bzw. abmelden?

Bei Zuzug ist die Teilnahme an der Offenen Ganztagsbeschulung möglich. Besondere Probleme/Situationen werden individuell gelöst.


Wenn meinem Kind, das von ihm ausgesuchte Angebot nicht mehr gefällt, kann es das Angebot wechseln?

Nein, grundsätzlich gilt die Teilnahme für ein Schulhalbjahr. (s. verbindliche Anmeldung).


Wir beziehen Sozialleistungen und können die Kosten für das Mittagessen nicht bezahlen, wo finde ich Hilfe?

Wenn Sie bereits so genannte “Transferleistungen” beziehen, können Sie das Mittagessen vergünstigt bekommen. Setzen Sie sich bitte umgehend mit der Verwaltung und Ihrem Leistungsträger in Verbindung.


Kann mein Kind auch nur am Mittagessen oder nur an einem Angebot teilnehmen?

Nein, die Anmeldung gilt für die Teilnahme am Mittagessen, der Betreuung sowie der Betreuung in der Gruppe/AG.